Stadt Gerlingen

(1) Eintrittskarten werden an der automatischen Kartenanlage gelöst oder in Onlineshop.
 
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Funktionsbeschreibung neben der Kassenanlage.
 
(3) Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene Karten wird nicht erstattet. Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Während des Aufenthaltes im Badebereich muss der Schlüssel mit der Marke sichtbar an die Badebekleidung geheftet sein.
 
(4) Die Eintrittspreise werden privatrechtlich erhoben. Die jeweils geltenden Eintrittspreise werden am Eingang zur Schwimmhalle ausgehängt (Entgeltordnung) oder sind online einzusehen. 

(5) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen […] zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht

(6) Der Einlass ist nur innerhalb der ersten 75 Minuten des jeweiligen Zeitfensters möglich, danach verliert das Ticket seine Gültigkeit. Bitte beachten Sie auch, dass der Badeschluss 20 Minuten vor Ablauf des Zeitfensters ist.


Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld