Badeordnung
zum Badebetrieb unter Pandemiebedingungen
Präambel
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur
Badeordnung der Schwimmhalle Gerlingen vom 10.05.1975, zuletzt geändert am
19.07.2017 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die
Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Badeordnung sowie diese
Ergänzungen werden gemäß § 2 Abs. 1 der Badeordnung Vertragsbestandteil. Die
Ergänzung nimmt Regelungen auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung des
Bades dienen.
Die Schwimmhalle Gerlingen wird
im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also
erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf hat sich die Stadt
Gerlingen in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des
Badebetriebes eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr
von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist
aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung -
gegenüber sich selbst und anderen - durch Einhaltung der Regelungen der
Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch
das städtische Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird.
Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
§
1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
- Die Begleitung
einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
- Abstandsregelungen
und -markierungen sind zu beachten.
- Verlassen Sie das
Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie
Menschenansammlungen vor der Tür oder in der Tiefgarage.
- Der Verzehr von
Speisen und Getränken in der Schwimmhalle ist nur an den Sitzgruppen
gestattet.
- Anweisungen des
Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
- Nutzer, die gegen
diese Ergänzung der Badeordnung oder den gültigen Regelungen des
Infektionsschutzgesetzes verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
- Der Saunabereich, das
Dampfbad und die Infrarotkabine können derzeit nicht genutzt werden.
- Startblöcke und
die Sprunganlage sind geschlossen.
- Das Ausleihen von
Schwimmhilfen etc. ist nicht möglich.
- Der Hubboden des
Mehrzweckbeckens wird auf einer Höhe von 1,25 m eingestellt sein, sodass
auch hier das Schwimmen möglich ist.
§ 2 Allgemeine
Hygienemaßnahmen
- Personen mit einer
bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt
nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
- Waschen Sie Ihre
Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
- Nutzen Sie die
Handdesinfektionsstation im Eingangsbereich.
- Husten und Niesen
Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und
Nies-Etikette).
- Duschen Sie vor
dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
- Das Tragen von
Mund-Nasen-Bedeckungen ist nach dem Umkleiden verpflichtend.
§ 3 Maßnahmen
zur Abstandswahrung
- Halten Sie in allen Räumen die
aktuell gebotenen Abstandsregeln (Mindestabstand 1,5 m) ein.
- In den gekennzeichneten Räumen bzw.
an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden
Personen unterschritten ist.
- In den Schwimmbecken muss der
gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden (kein Aufschwimmen oder dichtes
Überholen). Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf
der Beckenraststufe.
- Achten Sie auf die Beschilderungen
und Anweisungen des Personals.
- Eltern sind für die Einhaltung der
Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
- Vermeiden Sie auf dem
Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der
Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
- Vermeiden Sie an Engstellen
enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.