Stadt Gerlingen

Badeordnung zum Badebetrieb unter Pandemiebedingungen

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Badeordnung der Schwimmhalle Gerlingen vom 10.05.1975, zuletzt geändert am 19.07.2017 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Badeordnung sowie diese Ergänzungen werden gemäß § 2 Abs. 1 der Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung des Bades dienen.

Die Schwimmhalle Gerlingen wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf hat sich die Stadt Gerlingen in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebes eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung - gegenüber sich selbst und anderen - durch Einhaltung der Regelungen der Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch das städtische Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  2. Abstandsregelungen und -markierungen sind zu beachten.
  3. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür oder in der Tiefgarage.
  4. Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Schwimmhalle ist nur an den Sitzgruppen gestattet.
  5. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  6. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Badeordnung oder den gültigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  7. Der Saunabereich, das Dampfbad und die Infrarotkabine können derzeit nicht genutzt werden.
  8. Startblöcke und die Sprunganlage sind geschlossen.
  9. Das Ausleihen von Schwimmhilfen etc. ist nicht möglich.
  10. Der Hubboden des Mehrzweckbeckens wird auf einer Höhe von 1,25 m eingestellt sein, sodass auch hier das Schwimmen möglich ist.

 

 

 

 

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

  1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstation im Eingangsbereich.
  4. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
  5. Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
  6. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist nach dem Umkleiden verpflichtend.

 

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

  1. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (Mindestabstand 1,5 m) ein.
  2. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  3. In den Schwimmbecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden (kein Aufschwimmen oder dichtes Überholen). Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
  4. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisungen des Personals.
  5. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
  6. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
  7. Vermeiden Sie an Engstellen enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.


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